Allgemeine Geschäftsbedingungen
A) Allgemeine Bestimmungen für alle Verträge
§1 Leistungsbeschreibung
HOGANETWORKS ist eine Fachfirma mit Schwerpunkt im Gastgewerbe für :
I. Personalvermittlung (Hotel- und Gaststättenwesen, Tourismus) und
II. Unternehmensberatung (Hotel- und Gaststättenwesen, Tourismus)
§ 2 Geltungsbereich / Kollisionsregelung
Die Leistungen von HOGANETWORKS erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, soweit nicht angebotsspezifische Teilnahmeformulare abweichende Regelungen enthalten. Die Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Der Vertrag kommt mit Auftragserteilung durch den Kunden zustande. Der Auftrag kann via Internet, E-Mail, Telefon, Fax oder per Post erfolgen.
HOGANETWORKS ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu ändern. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Änderung wirksam wird.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt HOGANETWORKS nicht an, es sei denn, HOGANETWORKS stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Genehmigung zu.
§ 3 Gerichtsstand
Die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien unterstehen deutschem Recht. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Auch als Erfüllungsort wird Berlin vereinbart, soweit dies möglich ist.
B) Vertragsspezifische Bestimmungen
I. Personalvermittlung
§ 1 Leistungsbeschreibung
HOGANETWORKS vermittelt Fach- und Führungskräfte im Hotel- und Gaststättenwesen, sowie im Tourismus.
Auf persönliche Betreuung und individuelle Bearbeitung der Aufträge legt HOGANETWORKS besonderen Wert. HOGANETWORKS erhebt personenbezogene Daten von Bewerbern und veröffentlicht die-se, ohne deren Name und Anschrift preiszugeben. (Bewerberpool)
Die Vermittlung erfolgt entweder, indem der Auftraggeber aus dem Bewerberpool einen oder mehrere Personen auswählt. In diesem Fall übermittelt HOGANETWORKS Name und Anschrift der ausgewählten Bewerber nach deren Zustimmung. Es besteht auch die Möglichkeit für den Auftraggeber, sich von HOGANETWORKS nach Vorgabe eigener Auswahlkriterien Vorschläge übermitteln zu lassen. Schließlich kann der Auftraggeber die Fa. HOGANETWORKS auch beauftragen, in seinem Namen Mitarbeiter zu interessieren oder Veranstaltungen durchzuführen.
Der Auftraggeber lädt selbst die Bewerber zu den üblichen Bewerbungsgesprächen ein, wählt seinen zukünftigen Arbeitnehmer aus und schließt bei erfolgreicher Vermittlung mit ihm einen Arbeitsvertrag ab.
§ 2 Personenbezogene Daten / Gewährleistung
HOGANETWORKS erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten der Bewerber nur, wenn deren Einverständnis ausdrücklich schriftlich erklärt wurde. Wird das Einverständnis eines Bewerbers nicht oder eingeschränkt erteilt, behält sich HOGANETWORKS vor, von der Veröffentlichung vollständig abzusehen. Die veröffentlichten Daten beruhen ausschließlich auf den Angaben der Bewerber und werden von HOGANETWORKS mit Sorgfalt aufgenommen.
Die Bewerber sind nicht verpflichtet, HOGANETWORKS persönliche Daten, zu denen auch erworbene Qualifikationen gehören, nachzuweisen. Im Gegenzug trifft HOGANETWORKS keine Prüfungspflicht bei einem freiwilligen Nachweis von persönlichen Daten der Bewerber.
HOGANETWORKS übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten.
§ 3 Nachweispflichten
Im Falle von Vorkenntnis eines Bewerbers ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich bei der Datenübermittlung HOGANETWORKS anzuzeigen, dass ihm der Bewerber bereits bekannt ist. Die Vorkenntnis ist von dem Auftraggeber unter Beweisantritt darzulegen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht, ist der Auftraggeber später mit der Einwendung, er habe den Bewerber zuvor bereits gekannt, ausgeschlossen. Arbeitgeber und Bewerber sind gleichermaßen verpflichtet, HOGANETWORKS unverzüglich den Abschluss des Arbeitsvertrages anzuzeigen.
§ 4 Vermittlungsentgelt
Das Vermittlungsentgelt beträgt 1/12 des Jahres - Bruttogehalts, sofern nicht in den Individualverträgen etwas anderes vereinbart ist. Fälligkeit tritt zeitgleich mit dem Vertragsabschluss zwischen Bewerber und Arbeitgeber ein. Für den Bewerber ist das Vermittlungsverfahren kostenfrei.
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist HOGANETWORKS berechtigt, Verzugszinsen zu erheben, die 5% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank liegen. Die Geltendmachung weitergehender nachgewiesener Verzugsschäden, insbesondere Einziehungskosten, bleibt HOGANETWORKS jedoch unbenommen.
Im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt zudem, dass HOGANETWORKS ab Fälligkeit der Forderung berechtigt ist, Fälligkeitszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Für jeden Fall der Stundung behält sich HOGANETWORKS das Recht vor, für den Zeitraum der Stundung, auf deren Gewährung der Auftraggeber keinen Anspruch hat, die üblichen Bankzinsen für Dispositionskredite zu verlangen.
§ 5 Leistungsverweigerung / Vertragsrücktritt
Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig vom Bestand des Arbeitsverhältnisses, es sei denn, der Bewerber tritt aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, den Arbeitsplatz nicht an. Nur eine ernstliche und schuldhafte Leistungsverweigerung des Bewerbers berechtigt den Arbeitgeber zum Vertragsrücktritt. Der Arbeitgeber hat die Voraussetzungen für den Rücktritt unter Beweisantritt darzulegen.
§ 6 Aufwandsentschädigung / Vertragsstrafen
HOGANETWORKS ist berechtigt, im Falle des Nachweises der pflichtwidrigen Arbeitsverweigerung von dem Bewerber eine Aufwandsentschädigung von 50,- EUR zu erheben. Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers bleiben hiervon unberührt.
Besteht der begründete Verdacht, dass Auftraggeber und Bewerber einen Arbeitsvertrag abschlossen, ohne HOGANETWORKS davon in Kenntnis zu setzen (§ 2), ist der Auftraggeber verpflichtet, HOGANETWORKS Einsicht in seine Personaldaten zu gewähren.
Wird nachgewiesen, dass der Auftraggeber einen von HOGANETWORKS im Rahmen der Vermittlungsbemühungen nachgewiesenen Bewerber eingestellt hat, ohne HOGANETWORKS zu informieren, ist eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Vermittlungsentgelts zu entrichten.
Speichert der Auftraggeber von HOGANETWORKS übermittelte Daten von Bewerbern oder vermittelt er diese an Dritte, gleichgültig zu welchem Zweck, ist Schadenersatz je Bewerber und Zuwiderhandlung in Höhe von 1.500,- EUR zu leisten. Dem Auftraggeber steht es frei, HOGANETWORKS einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 7 Eigentums - und Urheberrechte
Die Struktur und Gestaltung der HOGANETWORKS - Website, einschließlich des Textes, der Software, Fotos, Grafiken, Illustrationen, Namen und Textmarke sind Eigentum von HOGANETWORKS und sind urheberrechtlich und nach allen anderen in Frage kommenden Gesetzen geschützt.
Die Änderung, Adaption, Weiterverbreitung, sowie der Verkauf oder die Veröffentlichung von Inhalten der HOGANETWORKS - Website oder der von HOGANETWORKS in Wort, Schrift oder Bild bekannt gemachten Daten ist ohne die Einwilligung von HOGANETWORKS nicht erlaubt. Durch die Übermittlung von Inhalten an HOGANETWORKS erklärt der Übermittelnde ausdrücklich, dass er damit automatisch alle Nutzungsrechte hinsichtlich der relevanten Inhalte zeitlich unbegrenzt, unwiderruflich, kostenlos und nicht exklusiv an HOGANETWORKS abgibt. Insbesondere sind hier zu nennen, das Recht zur Benutzung, Reproduktion, Modifikation, Adaption, Publikation, Übersetzung, Distribution, teilweisen oder gänzlichen weltweiten Ausstellung, zur Integration in andere Inhalte und zur Produktion verwandter Inhalte in jeder Form mittels jeder bekannten oder später entwickelten Technologie.
Wenn der Bewerber urheberrechtlich geschützte Inhalte an HOGANETWORKS übermittelt, die Rechte aber nicht bei ihm selbst, sondern bei Dritten liegen, so garantiert er mit dem Vollzug der Übermittlung an HOGANETWORKS, dass der Eigentümer der Rechte an den re-levanten Inhalten die Abgabe der oben genannten Rechte an HOGANETWORKS explizit gebilligt hat.
§ 8 Schlussbestimmungen
Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollte eine der oben stehenden Klauseln rechtsunwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unangetastet bleiben. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.
II. Unternehmensberatung
§ 1 Leistungsbeschreibung
HOGANETWORKS unterstützt gastgewerbliche und touristische Unternehmen bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen.
Zwischen dem Auftraggeber und HOGANETWORKS wird der Umfang der Leistung schriftlich vereinbart.
HOGANETWORKS bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben fachlich und methodisch qualifizierten Personals. Es bleibt vorbehalten, Unteraufträge zu erteilen. Unterbeauftragte unterliegen den nachfolgend vereinbarten Regelungen.
1. Beratungsverträge
Gegenstand des Auftrages ist die Beratungstätigkeit gegenüber dem beauftragenden Unternehmen.
2. Projektverträge / externes Dienstleistungsangebot
Gegenstand des Projektvertrages ist die Übernahme von Dienstleistungen aus dem unternehmensinternen Aufgabenbereich, insbesondere der Personalverwaltung des Auftraggebers durch HOGANETWORKS.
§ 2 Schweigepflicht
HOGANETWORKS verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über alle geschäfts- oder personenbezogenen Daten, die in Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Auftrages hinaus.
§ 3 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, HOGANETWORKS alle zur Durchführung der vereinbarten Unternehmensberatungsleistung nötigen Informationen zu Verfügung zu stellen. In seiner Betriebssphäre hat der Auftraggeber alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Die Benennung kompetenter Ansprechpartner im Unternehmen obliegt dem Auftraggeber.
§ 4 Haftung
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen des gesetzlichen Vertreters oder der Er-füllungsgehilfen von HOGANETWORKS ist ausgeschlossen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Da der Eintritt des wirtschaftlichen Erfolges von Faktoren abhängt, die nicht von HOGANETWORKS beeinflussbar sind, haftet HOGANETWORKS nicht für den Eintritt eines vorgestellten Erfolges.
HOGANETWORKS haftet nicht für das Verhalten von dritten Unternehmen, deren sich der Auftraggeber für die Umsetzung der unternehmerischen oder fachlichen Entscheidungen auf der Grundlage der Beratung durch HOGANETWORKS bedient.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist HOGANETWORKS berechtigt, Verzugszinsen zu erheben, die 5% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank liegen. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden, insbesondere Einziehungskosten, bleibt HOGANETWORKS jedoch unbenommen. Im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt zudem, dass HOGANETWORKS ab Fälligkeit der Forderung berechtigt ist, Fälligkeitszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Für jeden Fall der Stundung behält sich HOGANETWORKS das Recht vor, für den Zeitraum der Stundung, auf deren Gewährung der Auftraggeber keinen Anspruch hat, die üblichen Bankzinsen für Dispositionskredite zu verlangen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen, Fortschreibungen der Leistungen und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine der oben stehenden Klauseln rechtsunwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unangetastet bleiben. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die der von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.
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